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Informationen zu Kommunalwahlen
Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,
bei einer Kommunalwahl entscheiden Sie, wer in der Gemeinde
und im Landkreis in den darauffolgenden sechs Jahren Verantwortung
für unser Gemeinwesen übernehmen soll.
Die Kommunalwahl ist eine Persönlichkeitswahl.
Sie soll in einigen Punkten kurz erklärt werden:
Wie wird der 1. Bürgermeister gewählt?
Sie haben 1 Stimme.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, neben den auf dem Wahlzettel aufgeführten Kandidaten/innen einer Person Ihrer Wahl diese eine Stimme zu geben. Dazu führen Sie diese namentlich an und geben Ihre Stimme dieser Person.
Wie wird der Gemeinderat gewählt?
Sie haben 24 Stimmen und dürfen auch nicht mehr vergeben.
Durch Ankreuzen der Liste vergeben Sie Ihre 24 Stimmen komplett an eine der 3 Gruppierungen.
Sie können mit Ihren 24 Stimmen auch Personen auf verschiedenen Listen wählen.
Wie wird der Kreistag gewählt?
Es stehen mehrere Listen zur Auswahl und Sie haben 60 Stimmen.
Sie wählen wie bei der Gemeinderatswahl.
Wie wird der Landrat gewählt?
Hier haben Sie, wie bei der Wahl des Bürgermeisters, 1 Stimme zu vergeben.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, gehen Sie zur Wahl oder wählen Sie per Briefwahl!