Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR - Breitband Förderverfahren 

Die Kommune Hohenfurch beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

Förderschritt 7 – Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR).

Schreiben an die Bundesnetzagentur


Förderschritt 6 – Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Hohenfurch hat am 18.07.2022 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.


Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Hohenfurch bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der bayerischen Gigabitrichtlinie - BayGibitR

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung


Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Hohenfurch führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Die Gemeinde Hohenfurch bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 13.08.2021 um 12:00 Uhr einzureichen.

Bekanntmachung Auswahlverfahren
Karte Erschließungsgebiete
Kriterien und Bewertungsvorgehen

Die Zusendung der Adressliste des Auswahlverfahrens an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten


Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Hohenfurch hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden: Ergebnisse Markterkundung​​​​​​​


Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune Hohenfurch veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 13.12.2020 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF) (Anhang)

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF) (Anhang)

Bitte die Adressenliste mit der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (siehe Förderschritt 1) anfordern.

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (siehe Förderschritt 1).


Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Hohenfurch für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF) (Anhang)

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF) (Anhang)

 

Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:

f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten 

Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten. 

  • Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen. 
  • Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
  • „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung 
  • bereitgestellt.“ 
  • Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.