Informationen Gemeindewahlrecht

Sie haben insgesamt 12 Stimmen. Diese können Sie komplett einer Liste geben (Kreuz oben bei der Liste).
Sie können aber auch diese 12 Stimmen verschiedenen Personen der verschiedenen Listen geben. Maximal drei Stimmen pro Person sind möglich.
Achtung: Vergeben Sie mehr als 12 Stimmen, ist Ihr Stimmzettel ungültig.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie den Bürgermeisterkandidaten auf der Gemeinderatsliste seiner Partei wählen, unterstützen Sie indirekt einen weiteren Kandidaten dieser Liste beim Einzug in den Gemeinderat, da der Bürgermeister ohnehin einen Sitz im Gemeinderat innehat.
Briefwahl: Sie wollen in Ruhe ihre Stimme(n) abgeben? Dann können Sie unter diesem Link ab sofort Ihre Briefwahlunterlagen anfordern.
Unsere Bitte: Unterstützen Sie unsere Kandidaten mit Ihrer Stimme – denn die Gemeinderatswahl ist eine Personenwahl. So stärken Sie engagierte Persönlichkeiten und verhindern zugleich die absolute Mehrheit einer Partei.
