Zukünftige Verordnungen

Alle zukünftigen Verordnungen und Bekanntmachungen sind unter www.vg-altenstadt.de zu finden.

Verordungen

Silversterfeuerwerk

Auch in diesem Jahr weisen wir auf das seit vielen Jahren bestehende Verbot des Abschießens von Feuerwerkskörpern im bebauten Ortsbereich hin.

Dieses Verbot wurde erlassen, nachdem an Sylvester 1978 ein Bauernhof in Hohenfurch durch eine Sylvesterrakete in Flammen aufging. Das Feuer griff auf das nachbarliche Anwesen über, dessen landwirtschaftlicher Teil ebenfalls ein Raub der Flammen wurde. Nur durch den Einsatz der benachbarten Feuerwehren konnte die weitere Ausbreitung des Feuers verhindert werden.

Seit diesem Großbrand sind wir Hohenfurcher der Meinung, dass sich so ein Ereignis nicht wiederholen soll.

Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, sich an dieses Verbot zu halten um in der engen Bebauung des Ortes nicht erneut einen Brand zu riskieren.

Einsammeln der Überreste
Die Bauern des Ortes währen im Übrigen dankbar, wenn die Überreste der abgeschossenen Raketen im Aussenbereich in den ersten Neujahrstagen wieder eingesammelt würden. Durch die Holzstecken und Plastikkappen gab es wiederholt Probleme auf den Feldern.

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Räum- und Streupflicht

In der Verordnung über die Sicherung der Gehwege im Winter ist geregelt: An Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr muss geräumt und gestreut sein.  Der geräumte Schnee ist neben der Gehbahn zu lagern, er darf also nicht auf die Straße zurück befördert werden.  Auch nicht der Schnee, der durch Räumfahrzeuge gegebenenfalls in eine Einfahrt geschoben wird.

 

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Straßenreinigung nach dem Winter

(04.2005) Wie die Räum- und Streupflicht im Winter, ist auch das Wegkehren des Streusplitts nach dem Winter eine Aufgabe der Anlieger. Der zusammengekehrte Splitt kann, um Kosten zu sparen, in die Streukästen zurück geschüttet werden. Er soll möglichst nicht mit Laub oder anderem Material vermischt sein, damit der Splitt nächsten Winter wieder verwendbar ist.

Die Kehrmaschine fährt nur dort, wo die Gemeinde als Grundstückseigentümer Anlieger ist, wie z.B. Kindergarten oder Schulberg.