68. Ausgabe            Auflage 550 Stück           September 2007

 

Herausgeber:Gemeinde Hohenfurch

 

verantwortlich für
Text und Gestaltung: Bartl Kees
Die Beiträge: Der jeweilige Verfasser

 Liebe Mitbürger!

Nachdem die Veranstaltungstermine für das Winterhalbjahr stehen, sollen sie auch wie gewohnt veröffentlicht werden. Dazu gibt es noch ein paar aktuelle Informationen vom Landratsamt und aus der Gemeinde, auch zur Erinnerung, sowie Wissenswertes ist auch dabei.

Im Einzelnen:

1. Sperrung Nutzungsbeschränkung  von Straßen und Wege

2. Infos zu offenen Feuer im und in der Nähe von Wald

3. Eine großzügige Spende

4. Veranstaltungstermine Winterhalbjahr 07/08

5. Abfallkörbe im Ortsbereich

6. Zur Erinnerung:

    Sträucher und Bäume - Regenwasser und Kanal

7. Alte Filme, Ein Aufruf

8. Statistik über die Bevölkerungsentwicklung in Hohenfurch

9. Für die Jugend: Ideenwerkstatt am 20.10.07 im Rathaus (Anmeldung)

 

Sperrung - Nutzungsbeschränkung

 

"Sperrung und Nutzungsbeschränkung öffentlicher und privater Straßen und Wege" 

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Bayernteil des Münchner Merkurs vom 16./17. Mai 2007 über den Unfall eines 11-jährigen Buben aus dem Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen, der beim Radfahren durch einen über einen Weg gespannten Stacheldraht verletzt wurde, weisen wir auf Anregung des Landratsamts auf Folgendes hin:

 

Gewidmete Verkehrsflächen, wie Gemeindestraßen, öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt öffentliche Wege (z.  B. Fußwege) und Eigentümerwege dürfen nicht gesperrt oder in ihrer Benutzbarkeit eingeschränkt werden.  Gleiches gilt für die eigenmächtige Sperrung von Privatwegen.  Verlaufen diese in der freien Natur, dürfen sie nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Wandern oder - falls der Weg geeignet ist - auch zum Radfahren oder Reiten benutzt werden.  Es ist deshalb verboten, Zäune über solche Straßen und Wege zu bauen oder zu spannen und deren Benutzbarkeit etwa durch das Abstellen bzw.  Lagern von Gegenständen oder anderen Maßnahmen einzuschränken. 

 

Verstöße dagegen können mit empfindlichen Strafen oder Bußgeldern geahndet werden.  Lediglich bei bloßen Fahrspuren auf nicht gewidmeten Verkehrsflächen gilt das ungehinderte Betretungsrecht grundsätzlich nicht. Selbst dazu sollte im Zweifel mit dem Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde, Kontakt aufgenommen werden.

 

Sollten derzeit verbotswidrig Zäune oder sonstige Nutzungsbeschränkungen auf Straßen und Wegen im Gemeindegebiet vorhanden sein, fordern wir auf, diese umgehend zu entfernen und künftig zu unterlassen, um ein sonst nötiges behördliches Einschreiten zu vermeiden. Nutzungsbeschränkungen jeder Art bitten wir der Gemeinde mitzuteilen. 

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Ursulakapelle

 

Ursulakapelle: 

Eine großzügige Spende ist bei der Gemeinde eingegangen. Für die Renovierung der Ursulakapelle sind von einem Bürger der nicht genannt werden will,

10.000,- Euro 

gespendet worden. Allerdings nicht geheim soll dafür der Dank sein, deshalb an dieser Stelle:

 

Ein herzliches "Vergelts Gott"

 

Über die Ausführung der Renovierungsarbeiten werden wir im Dezemberheft ausführlich berichten.

 

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Offenes Feuer im Wald

 

Information zu offenen Feuer im und in der Nachbarschaft von Wald

 

In letzter Zeit wurden an uns häufiger Anfragen gestellt, ob Feuer im und am Wald verboten sind, ob es dazu einer Erlaubnis bedarf und welche Stelle für die Erlaubnis zuständig ist. Deswegen haben wir dazu allgemeine Informationen zusammengestellt:

 

1.        Offene und unverwahrte Feuer im Wald und in einer Entfernung von weniger als 100 m zum Wald bedürfen der Erlaubnis. Die sind zum Beispiel Oster-, Johannis- und Lagerfeuer. Die Erlaubnis erteilt das Amt für Landwirtschaft und Forsten. Die Erlaubnis ist frühzeitig schriftlich zu beantragen.

 

2.        Der Waldbesitzer, von ihm beauftragte Personen und Jäger bedürfen keiner Erlaubnis. Hierunter fallen vor allem Feuer aus Forstschutzgründen, bei denen Astmaterial zur Bekämpfung von Borkenkäfern verbrannt wird („Daxnfeuer“). Eine Information der zuständigen Feuerwehr oder Polizeidienststelle ist zu empfehlen, um kostenpflichtige Fehlalarme oder Anzeigen zu vermeiden.

 

3.        Genehmigte und erlaubnisfreie Feuer sind zu beaufsichtigen bzw. zu sichern (löschen). Sie sind grundsätzlich so anzulegen, dass keine Waldbrandgefahr besteht (vor allem nach längeren Trockenperioden).

 

4.        Die Nichteinhaltung der Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro belegt werden kann.

 

 

Für Rückfragen stehen gern zur Verfügung:

Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF)
Krumpperstraße 18 - 20
82362 Weilheim i.OB  

Telefon 0881 994-0  E-Mail poststelle@alf-wm.bayern.de
Internet www.alf-wm.bayern.de

Öffnungszeiten Mo. – Do. 8:00 – 16:00 Uhr Fr. 8:00 – 14:00 Uhr

und nach Vereinbarung. 

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Veranstaltungstermine

Abfallkörbe im Ortsbereich

 

Wir sind von verschiedener Seite angesprochen worden, ob die Gemeinde nicht im Ortsbereich mehr Abfallkörbe aufstellen will. Natürlich kann man so was machen, aber es gibt auch starke Argumente die dagegen sprechen. Zunächst sind es die Kosten; nicht so sehr die Anschaffung, sondern die Folgekosten. Denn zur Entleerung wird Personal benötigt und personell ist die Gemeinde nicht in der Lage, noch mehr Abfallkörbe im Gemeindegebiet auszuleeren. Deswegen appellieren wir an unsere Bürgerinnen und Bürger, ihren Abfall wieder mit nach Hause zu nehmen. Wenn Sie eine Wanderung oder Bergtour unternehmen, nehmen Sie (hoffentlich) Ihren Abfall auch wieder mit nach Hause. Nach dem Motto: Was ich voll mitbringe kann „entleert“ leicht den Weg wieder zurück finden.

Unter diesem Gesichtspunkt würde die Aufstellung von Abfallkörben den Einzelnen nur dazu animieren, seinen Abfall nicht mehr mit nach Hause zu nehmen. Außerdem zeigt die Erfahrung, daß nur regelmäßig entleerte Abfalleimer ihren Zweck erfüllen. Wenn das nicht gewährleistet ist, entstehen an diesen Stellen regelrechte Müllhalden, die dann sehr aufwendig sortiert und entsorgt werden müssen. Da ist es doch sinnvoller, wenn jeder sich das heutzutage geltende Standartverhalten aneignet und seine Reste und leeren Verpackungen auf legale Weise selber entsorgt.

 

 

 

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Zur Erinnerung

 

Es ist wieder Hebst geworden und die Zeit der verschiedenen Gartenarbeiten, wie Sträucher und Bäume zuschneiden steht an. Deshalb wollen wir daran erinnern bei diesen Arbeiten auch an heraushängende, sichtversperrende und verkehrsbehindernde Gehölze zu denken und entsprechende Zuschnitte vorzunehmen. Vor einem Jahr im September sind wir im Heft 65 ausführlich auf dieses Thema eingegangen. Weil es jedoch immer noch Grundstückseigentümer gibt, die sich nicht um die Gewächse kümmern, die über den Gartenzaun hinaus wachsen, wiederholen wir unsere Bitte.

Ebenfalls daran denken sollte man, daß unser Abwassersystem nur zur Einleitung von Abwasser ausgelegt ist. Deshalb ist es nicht gestattet gezielt Regenwasser in die Kanalisation einzuleiten. Vielmehr ist es der Versickerung auf dem eigenen Grundstück zuzuleiten, was bei uns in der Regel problemlos funktioniert. Achten Sie also darauf, die Regenrohre in einem Sickerschacht oder Sickerleitung enden zu lassen. Auswärtige Handwerker wissen dies oft nicht und sollten rechtzeitig auf diese Besonderheit hingewiesen werden. Sie vermeiden damit Kosten und Ärger.

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Ein Aufruf

Alte Filme:

Bei diesem Thema sind die „Hobby-Filmer“ gefragt. Sie haben nämlich die Möglichkeit Ihr 8mm Schmalfilme, kostenlos auf eine CD oder Videokassette übertragen zu lassen. Die einzige Bedingung die daran geknüpft ist: Wenn auf den Filmen, Ereignisse aus Hohenfurch oder sonstige die Allgemeinheit interessierende Aufnahmen vorhanden sind, sollten sie zur Verfügung gestellt werden. Aus den Filmausschnitten wird dann ein Sammlung verschiedener Feierlichkeiten, Feste und Ereignissen von Hohenfurch entstehen. Private Filmszenen bleiben natürlich davon unberührt.

Wenn Sie also diesbezüglich etwas in Ihrem Archiv haben, setzen Sie sich mit

Johann Gerbl Lechstraße 4 Tel. 4423 in Verbindung.

Von Ihm erfahren Sie dann auch wie die Aktion im Detail ablaufen wird und auf welche Datenträger Ihre Aufnahmen übertragen werden können.

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Bevölkerungsentwicklung

 

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Als Lückenfüller, aber dennoch nicht uninteressant, haben wir noch eine Tabelle zur Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahre 2005 in Hohenfurch zusammengestellt. Sie ist entnommen aus „Statistik-kommunal“ vom Bayr. Landesamt für Statistik und Datenbearbeitung. Aktuell am 31.7.07 1598 hatte die Gemeinde 1598 Einwohner.

 

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