64. Ausgabe           Auflage 550 Stück             April 2006

     

Herausgeber: Gemeinde Hohenfurch

 

verantwortlich für,

Text und Gestaltung: Bartl Kees

Die Beiträge: Der jeweilige Verfasser

 

Inhalt

Ökumenische Sozialstation - Spendenaufruf

 

Liebe Gemeindemitglieder / Liebe Mitbürger,

wir wenden uns in dieser Fastenzeit mit einer Bitte an Sie.

Die Ökumenische Sozialstation betreut und pflegt im gesamten Pfaffenwinkel unsere alten, kranken und behinderten Mitbürger so hervorragend, daß wir alles daran setzen müssen, dieses Pflege- und Betreuungsangebot zu erhalten.

Neben der häuslichen Pflege, die von der Pflegeversicherung bezahlt wird, bietet die Sozialstation den Pflegebedürftigen mitfühlenden Zuspruch und warmherzige Zuwendung, wie es der Leitgedanke vorsieht, unter den die Sozialstation ihre Arbeit gestellt hat. 

Diesen Leitgedanken, der vor allem die Würde des Menschen achtet, in die Tat umzusetzen, fällt immer schwerer, weil die Leistungen der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen nicht erhöht worden sind.  Der

 Katholische Ambulante Krankenpflegeverein im Pfaffenwinkel e.V.

wurde gegründet, um Leistungen zu finanzieren, die unsere Mitbürger für ein würdevolles und erfülltes Leben brauchen und die durch andere Geldgeber nicht bezahlt werden.

Daher haben wir uns entschlossen, Sie alle zu bitten, Ihr Herz für die Sozialstation zu öffnen und Mitglied im Katholischen Ambulanten Krankenpflegeverein zu werden.  Wenn Sie eine Verpflichtung als Mitglied scheuen, bitten wir Sie um eine großherzige Spende.

Im Namen aller pflegebedürftigen Mitmenschen sagen wir Ihnen ein herzliches

 

"Vergelt's Gott".

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wenn Sie sich für einer Spende entscheiden, oder gar Mitglied des Vereins werden wollen, so können Sie sich an folgende Adresse wenden:

 

 Kath. Ambulanter Krankenpflegeverein im Pfaffenwinkel e.V.

 Johann-Hirsch-Straße 6, 82380 Peißenberg

Spendenkonto Nr: 222117 BLZ 70351030 Vereinigte Sparkassen Peißenberg

 

Auch bei der Gemeinde können Sie Auskunft erhalten und im Falle einer Mitgliedschaft gibt es hier Beitrittserklärungen.

 

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Kanal- und Wasseranschlüsse

 

Kanal- und Wasserhausanschlüsse für Neubauten:

Die Gemeinde hat einen Bauunternehmer unter Vertrag, der bei der Bebauung von Grundstücken (Baulücken) die Kanal- und Wasserhausanschlüsse herstellt. Da die Baufirma ihre Arbeitseinsätze planen muß, werden pro Jahr zweimal (März/April und September/Oktober) Hausanschlüsse hergestellt. Wer also sein Haus an den Kanal oder die Wasserversorgung anschließen will, muß sich bei der Gemeinde melden. Die Anmeldungen werden im Rathaus gesammelt. Die Bauherren werden dann informiert, wann die Firma mit den Bauarbeiten beginnt.

 

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Vogelfütterung - Vogelgrippe

 

Vogelfütterung und Vogelgrippe

Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf die Vogelgrippe wollen die Fischer von Hohenfurch auf folgende Empfehlungen des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hinweisen und die Bevölkerung darum bitten sich an diese Ratschläge zu halten.

Es gibt viele Gründe, die dagegen sprechen, Enten und Schwäne zu füttern. Zum einen wird das Wasser in kleineren Gewässern durch den Eintrag von Nährstoffen schnell verschmutzt und die Tiere verlernen, sich selber um ihr Futter zu kümmern. Zum anderen sollten aufgrund der unklaren Verbreitungswege des Vogelgrippevirus ab sofort Enten und Schwäne in Parks, Grünanlagen und Gewässern nicht mehr gefüttert werden. Die Tiere könnten sich durch Verunreinigungen des Futters untereinander anstecken. Auch die Winterfütterung der Vögel sollte eingeschränkt und nur in langen Frost- und Schneeperioden erfolgen. Vögel die hier fressen, können bei schlecht gepflegten Futterstellen ebenfalls an verunreinigtem Futter erkranken.

Auch der Bayrische Rundfunk stellt folgendes auf seiner Homepage dar:

Ganz schlecht ist es, jetzt Wasservögel wie Enten, Schwäne zu füttern oder gar zu streicheln. Wasservögel sind bisher die einzigen Vögel in Deutschland, die an der Vogelgrippe gestorben sind. Ihre Krankheitserreger, die Viren, können auf Federn und im Kot sitzen. Wer zum Beispiel mit den Händen mit infiziertem Vogelkot in Berührung kommt und sich danach die Augen reibt oder an den Mund kommt, kann sich anstecken. Beim Füttern am Ufer geht man immer über diesen Kot und das kann gefährlich sein. Also, keine Wasservögel füttern gehen. Und sowieso die Hände waschen, wenn man irgend ein Tier gestreichelt hat.

 

Wir bitten um ihr Verständnis und vielen Dank

"Die Fischer von Hohenfurch"

 

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Ursula - Kapelle

 

Ursula - Kapelle

Das Thema Renovierung der Ursula-Kapelle kommt langsam in die Jahre. Durch die vielen zeitraubenden  Untersuchungen, das Erstellen von Gutachten und ergänzenden Gutachten, sowie das Hin und Her über die Ausführung der Arbeiten hat bei der interessierten Bevölkerung zu verständlichem Unmut geführt. Nun scheint es aber, daß die Angelegenheit konkrete Formen annimmt.

Zunächst ist festzustellen, daß unsere Ursula-Kapelle eine wesentlich bedeutenderes Baudenkmal darstellt als bisher angenommen. Dafür können wir uns zwar nichts kaufen, aber so eine Einschätzung durch Fachleute hilft enorm den Fortgang  zur Durchführung der Maßnahmen voranzubringen. Vor allem ist es hilfreich die unbedingt notwendigen Zuschüsse leichter zu bekommen.

Mittlerweile gibt es eine, das gesamte Projekt umfassende Kostenschätzung und dazu den Finanzierungsplan.

 

Die geschätzten Gesamtkosten betragen:  321.252,72 €

 

Wie sich die Kosten im Detail zusammensetzen können wir aus Platzgründen hier nicht darstellen. Der dazugehörige Finanzierungsplan sieht folgendermaßen aus:

 

Finanzierungsplan:

 Eigenmittel der Gemeinde:                            148.960,00 €

 Zuschuß aus dem Entschädigungsfond            119.620,00 €

 Zuschuß Bezirk Oberbayern                            30.620,00 €

 Zuschuß Bayer. Landesstiftung                        20.000,00 €

 Zuschuß Landkreis Weilheim-Schongau              2.000,00 €

                                                   

                                                     Summe:    321.200,00 €

 

 

Außerdem wird die wirtschaftliche Situation der Gemeinde auch von Seiten der Behörde als äußerst angespannt eingestuft. Die untere Denkmalbehörde regt daher an, daß zumindest der Denkmalpflegerische Mehraufwand durch Zuschüsse übernommen werden soll. Man will also alles daran setzen, "das hochrangige Bau- und Kulturerbe vor dem Untergang zu bewahren". Keinesfalls soll das nach langem Bemühen (ca. 8 Jahre) zur Instandsetzung der Kapelle gefundene Konzept an der Finanzierung scheitern.

Mittlerweile gibt auch eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn. Damit ist allerdings keine Zusage der beantragten Zuschüsse verbunden. Im Gegenteil, es wird dabei deutlich darauf hingewiesen, daß die vorzeitig begonnenen Maßnahmen zunächst in voller Höhe von der Gemeinde finanziert werden müssen.

Trotzdem hat sich der Gemeinderat entschlossen, die zur Sicherung des Gebäudes notwendige Fundamentsanierung und Böschung mit Dachentwässerung auszuschreiben, um die Vergabe der Arbeiten in die Wege zu leiten. Mit der Ausführung könnte dann im Juni begonnen werden.

Die geschätzten Kosten für diesen Teilabschnitt betragen ca. 30.000,- €.

 

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Regenwasserverwendung

 

Regenwasserverwendung im Haushalt

Bei steigenden Kosten für das Trinkwasser ist es naheliegend, sich mit der Verwendung von Regenwasser (Nicht-Trinkwasser) im Haushalt zu befassen.  Da mit der gemeindlichen Wasserversorgung Trinkwasserqualität geliefert werden muß, was durch die Überwachung vom Gesundheitsamt auch gewährleistet ist, sind einige grundlegende Gegebenheiten zu beachten.

Zunächst ist die Vorschrift einzuhalten, wonach alles Wasser das zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen oder zu anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist, Trinkwasserqualität aufweisen muß.

Diese strenge Auslegung wird nur eingeschränkt, wenn das Wasser ausschließlich für Zwecke bestimmt ist, wo die zuständigen Behörden überzeugt sind, daß keinerlei direkter oder indirekter Einfluß auf die Gesundheit der betroffenen Verbraucher vorliegt. Das bedeutet, außer bei der WC-Spülung kommt keine Regenwasser-verwendung im Haushalt in Frage, denn bereits beim Waschwasser ist eine indirekte Gefährdung nicht auszuschließen.

Neben dieser Verwendungseinschränkung sind noch folgende Anforderungen an die Installation und Handhabung zu beachten:

 

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Die Regenwassernutzung im Haushalt ist meldepflichtig.

Wegen der Abwassergebühren ist eine Mengenmessung nötig.

Es bedarf einer getrennten und gekennzeichneten Rohrinstallation.  Nicht-Trinkwasser darf keinesfalls ins Trinkwasser gelangen.

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Nachdem die Gemeinde an die Stadt Schongau die eingeleitete Abwassermenge bezahlen muß, ist es natürlich  notwendig, auch die nicht über den Trinkwasser-zähler laufenden Wassermengen zu erfassen .

 

Sie müssen sich also bei Verwendung von Regenwasser im Haushalt, die eine Einleiten in die gemeindliche Kanalisation zur Folge haben, bei der Gemeinde oder auch beim

gemeindlichen Wasserwart,  Alfred Kohler (Tel. 8101),

melden. Er nimmt die Regenwasseranlage, insbesondere zusätzliche Zähler ab.

 

Die Zähler werden wie die Trinkwasserzähler abgelesen und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Abwassermengen berechnet.  Der Einspareffekt begrenzt sich also lediglich auf das nicht verbrauchte Trinkwasser, die Abwassergebühren fallen trotzdem an!

 

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